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   BayObLG, 05.11.1987 - BReg. 1 Z 42/87   

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https://dejure.org/1987,1525
BayObLG, 05.11.1987 - BReg. 1 Z 42/87 (https://dejure.org/1987,1525)
BayObLG, Entscheidung vom 05.11.1987 - BReg. 1 Z 42/87 (https://dejure.org/1987,1525)
BayObLG, Entscheidung vom 05. November 1987 - BReg. 1 Z 42/87 (https://dejure.org/1987,1525)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Ernennung eines Testamentsvollstreckers durch das Nachlassgericht; Auslegung eines Testaments

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2084, § 2200 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Testamentsvollstreckung; Testamentsauslegung; Rechtsfolgen; Tod; Testamentsvollstrecker; Erbfall

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1988, 387
  • FamRZ 1988, 325
  • Rpfleger 1988, 67
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BayObLG, 26.10.1994 - 1Z BR 159/93

    Erlöschen des Testamentsvollstreckeramtes

    Zur Feststellung des Erblasserwillens ist der gesamte Inhalt der Erklärung einschließlich aller Nebenumstände zu würdigen, auch die allgemeine Lebenserfahrung ist zu berücksichtigen (BayObLG FamRZ 1988, 325/326).

    Es hat sich jedoch nicht mit der Möglichkeit befaßt, daß ein dahingehender Wille des Erblassers, ebenso wie ein Ersuchen an das Nachlaßgericht um Ernennung eines Testamentsvollstreckers (vgl. dazu BayObLGZ 1991, 158/163 und BayObLG FamRZ 1988, 325/326), auch im Wege der ergänzenden Auslegung ermittelt werden kann.

    Dem Rechtsbeschwerdeführer ist allerdings anzugeben, daß die Feststellung, der Erblasser habe gemäß § 2197 Abs. 2 BGB einen Ersatzvollstrecker bestellt, auch im Wege der ergänzenden Auslegung getroffen werden kann (vgl. BayObLG FamRZ 1988, 325/326 für das Ersuchen an das Nachlaßgericht).

    (4) Da der Erblasser somit die Testamentsvollstreckung hinsichtlich beider Erbteile fortbestehen lassen wollte, selbst aber nicht in geeigneter Weise für die Bestimmung der Person des Ersatzvollstreckers Vorsorge getroffen hat, ist nach den Grundsätzen der ergänzenden Testamentsauslegung anzunehmen, daß er gemäß § 2200 BGB das Nachlaßgericht um Ernennung dieses Ersatzvollstreckers ersucht hat, da sich andernfalls die Anordnung der Testamentsvollstreckung nicht mehr auswirken könnte (vgl. BayObLG FamRZ 1988, 325/326).

  • OLG Nürnberg, 16.07.2014 - 12 U 2267/12

    GmbH: Bestellung eines gemeinsamen Vertreters durch die Mitberechtigten an einem

    Bei der Anordnung einer Testamentsvollstreckung können insbesondere die Gründe, die den Erblasser zu deren Anordnung bestimmt haben, aufschlussreich sein (BayObLG, NJW-RR 1988, 387; FamRZ 1988, 325).
  • OLG Hamm, 06.11.2000 - 15 W 188/00

    Auswechslung eines im gemeinschaftlichen Testament ernannten

    Es genügt, dass sich ein darauf gerichteter Wille des Erblassers durch Auslegung ggf. durch ergänzende Auslegung der letztwilligen Verfügung ermitteln lässt (Senat, OLGZ 1976, 20, 21; BayObLG, FamRZ 1988, 325).

    Dabei muss der gesamte Inhalt der Erklärung einschließlich aller Nebenumstände, auch solcher außerhalb der Testamentsurkunde, als Ganzes gewürdigt werden (vgl. BayObLG, FamRZ 1988, 325, 326).

  • BayObLG, 06.05.1997 - 1Z BR 248/96

    Auslegung eines Testaments - Testamentsvollstreckung zur Erfüllung einer Auflage

    (3) Für die Ermittlung des Erblasserwillens können insbesondere die Gründe, die den Erblasser zur Anordnung der Testamentsvollstreckung bestimmt haben, aufschlußreich sein (BayObLG FamRZ 1988, 325 /326).

    (4) Zutreffend hat das Landgericht ferner festgestellt, daß die Gründe der Erblasserin für die Anordnung der Testamentsvollstreckung nach dem Wegfall des von ihr benannten Testamentsvollstreckers fortbestehen und sich der Zweck der Testamentsvollstreckung noch nicht erledigt hat (BayObLG FamRZ 1988, 325 ; OLG Hamm OLGZ 1976, 20/21; Soergel/Damrau § 2200 Rn. 3).

  • OLG München, 23.01.2009 - 31 Wx 116/08

    Überprüfung der seitens des Nachlassgerichts angeordneten Testamentsvollstreckung

    Insoweit kann insbesondere von Bedeutung sein, welche Gründe den Erblasser zur Anordnung der Testamentsvollstreckung bestimmt haben und ob diese Gründe, von seinem Standpunkt aus, auch nach dem Wegfall der im Testament benannten Person fortbestehen (BayObLG NJW-RR 2003, 224/225 m.w.N.; NJW-RR 1988, 387/388).
  • BayObLG, 01.10.2002 - 1Z BR 83/02

    Auslegung letztwilliger Verfügung zur Testamentsvollstreckung - Weigerung des

    Es genügt, dass sich durch - gegebenenfalls ergänzende - Auslegung der letztwilligen Verfügung (§§ 133, 2084 BGB) ein darauf gerichteter Wille des Erblassers feststellen lässt (vgl. BayObLG NJW-RR 1988, 387/388; Staudinger/ Reimann § 2200 Rn. 7; MünchKomm/Brandner § 2200 Rn. 4; Soergel/Damrau BGB 12. Aufl. § 2200 Rn. 2).
  • BayObLG, 04.04.2001 - 1Z BR 13/01

    Beschwerdeberechtigung gegen die Ernennung eines Testamentsvollstreckers

    Es genügt, daß sich durch Auslegung, gegebenenfalls durch ergänzende Auslegung der letztwilligen Verfügung (§§ 133, 2084 BGB) ein darauf gerichteter Wille des Erblassers feststellen läßt (BayObLG FamRZ 1988, 325 m.w.N.).

    Von maßgeblicher Bedeutung ist, welche Gründe den Erblasser zur Anordnung der Testamentsvollstreckung bestimmt haben und ob diese Gründe, von seinem Standpunkt aus, auch nach dem Wegfall der im Testament benannten Person fortbestehen, insbesondere ob noch Aufgaben des Testamentsvollstreckers zu erfüllen sind (vgl. im einzelnen BayObLG FamRZ 1988, 325/326).

  • OLG Hamm, 30.12.2014 - 15 W 248/14

    Ernennung eines Testamentsvollstreckers durch das Nachlassgericht

    Insoweit kann insbesondere von Bedeutung sein, welche Gründe den Erblasser zur Anordnung der Testamentsvollstreckung bestimmt haben und ob diese Gründe, von seinem Standpunkt aus, auch nach dem Wegfall der im Testament benannten Person fortbestehen (BayObLG NJW-RR 2003, 224/225 m.w.N.; NJW-RR 1988, 387/388).
  • BayObLG, 22.04.1988 - BReg. 1 Z 64/87

    Testamentsauslegung

    Auch Umstände, die außerhalb der Testamentsurkunde liegen, sowie die allgemeine Lebenserfahrung müssen berücksichtigt werden (vgl. BGHZ 86, 41/45 f.; BGH FamRZ 1987, 475/476; BayObLGZ 1976, 67/75; BayObLG FamRZ 1988, 325/326).
  • OLG Frankfurt, 30.11.2000 - 20 W 493/00

    Auslegung letztwilliger Verfügungen von DDR-Bürgern

    Dabei müssen die Schlussfolgerungen des Tatrichters nicht zwingend sein; es genügt, wenn sie nur möglich sind, mag auch eine andere Schlussfolgerung ebenso nahe oder noch näher liegen (BayObLG, FamRZ 1986, 610 ff, 611; BayObLG, NJW-RR 1988, 387 ff, 388).
  • BayObLG, 12.07.1994 - 1Z BR 148/93

    Berufung eines Testamentsvollstreckers

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